Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass der Tarif von Mieterstrommodellen min­des­tens 10% niedriger sein muss als der örtliche Grund­versorger­tarif. Da Mieter­strom nicht mithilfe des öffentlichen Strom­netzes verteilt wird, können zusätzlich einige Kosten­bestand­teile ent­fallen, die sich sonst aus der Netz­nutzung ergeben. So kommen in Mieter­strom­modellen deutlich günstigere Strom­preise zu­­stande.

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