Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete für Haushalte mit geringen Einkommen und leistet hier einen wirksamen Beitrag zur Verringerung der Wohn­­kosten­­belastung. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Wohn­­geld besteht, hängt von drei Faktoren ab:

  • der Anzahl der zu berück­­sichti­­genden Haushalts­­mitglieder,
  • der Höhe des Gesamt­­einkommens,
  • der Höhe der zuschuss­­fähigen Miete bzw. Belastung.

Seit dem 1. Januar 2023 ist das “Wohngeld Plus”-Gesetz in Kraft. Mit dieser Reform wurde das Wohn­­geld deutlich erhöht und eine dauerhafte Heiz­­kosten­­komponente sowie eine Klima­­komponente ein­­geführt. Zugleich hat sich die Zahl der anspruchs­­berechtigten Haushalte nahezu ver­­dreifacht. Entlastet werden dadurch vor allem Familien und Allein­­erziehende, Seniorinnen und Senioren sowie Menschen, die für Mindest­­lohn arbeiten.

Auf Wohngeld besteht bei Erfüllung der Voraus­setzungen ein Rechts­­anspruch. Mithilfe eines sogenannten Wohn­­geld­­rechners erhalten Sie eine vor­läufige Einschätzung, ob Sie an­spruchs­berechtigt sein könnten. Für eine rechts­­verbindliche Fest­­stellung müssen Sie bei der zuständigen örtlichen Behörde Wohn­geld beantragen.

Weitere Informationen sowie Zugang zu Wohn­geld­­rechner und Online-Antrag finden Sie

 

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