Als Eigentümer der Häuser, in denen unsere Mieter leben, ist die GEWAG verpflichtet, mögliche Gefahren auf den Gemeinschafts­­flächen abzu­wehren. Das betrifft im Innen­­bereich z.B. die Treppen­­häuser, die als Flucht­­wege unbedingt frei­­gehalten werden müssen. Deshalb ist es auch nicht erlaubt, dort Kleinmöbel, Pflanzen oder andere Dinge abzustellen. Ebenso  dürfen sich keine brennbaren Gegen­stände auf den Gemeinschafts­­flächen befinden. Beides müssen wir in regel­­mäßigen Abständen überprüfen. Bei Verstößen fordern wir die Ver­antwort­lichen im Interesse aller Mieter schriftlich dazu auf, die Vorschriften einzuhalten.

Sie haben dazu noch Fragen? Wenden Sie sich gerne an den technischen Betreuer Ihres Hauses.

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