Bei einem SEPA-Mandat erteilen Sie der GEWAG die Erlaubnis, die fällige Miete von Ihrem Konto abzubuchen. Wenn sich die Miethöhe ändert oder wenn sich aus der Betriebs­kosten­abrechnung eine Nach­forderung/ein Gut­haben ergibt, wird das automatisch bei der Abbuchung berück­sichtigt. Sie brau­chen also auch in diesen Fällen nicht tätig zu werden.

Einen Dauer­auftrag richten Sie selbst bei Ihrer Bank ein: Diese überweist dann zu einem von Ihnen fest­gelegten Zeit­punkt die fällige Miete an die GEWAG. Wenn sich aus den Betriebs­kosten­abrechnungen Guthaben oder Nach­forderungen ergeben oder sich die Höhe der Miete ändert, müssen Sie den Dauer­auftrag von sich aus entsprechend anpassen.

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