Sofern Sie selbst die Wohnung weiter nutzen möchten, haben Sie die Möglich­keit, eine Teil­kündigung aus­zusprechen. Dazu geben beide Vertrags­partner – der verbleibende und der ausziehende Mieter – eine schrift­liche Erklärung ab. Im Anschluss prüfen wir dann, ob Ihr Einkommen reicht, um die Miet­zahlung sicher­zustellen, und es findet eine Wohnungs­abnahme statt.

Ergeben sich keine Hinderungs­gründe, können wir Ihren Partner bzw. Ihre Partnerin aus dem Miet­vertrag ent­lassen. Über den Zeitpunkt werden beide Parteien schrift­lich informiert. Wichtig zu wissen: Bis zur offiziellen Entlassung eines Vertrags­partners bleibt der Miet­vertrag in seiner ursprünglichen Fassung gültig!

Wenn Sie eine Teil­kündigung aussprechen wollen, wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenbetreuer.

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