Der Mieter­stromtarif ist an gesetzliche Vorgaben geknüpft; danach muss er mindestens 10% niedriger ausfallen als der Tarif des örtlichen Grund­­versorgers. Unter dieser Vor­aus­setzung wird der Preis für Mieter­­strom auf Basis der laufenden Kosten und Einkünfte kalkuliert. Kommt es zu deutlichen Kosten­­steigerungen, können Tarif­­anpassungen die Folge sein. Darüber werden Sie jedoch rechtzeitig informiert und dürfen in diesem Fall von Ihrem Sonder­­kündigungsrecht Gebrauch machen.

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