Bei der Kündigung einer Garage oder eines Stell­platzes kommt es darauf an, in welchem Quartal Sie kündigen. Ihr Miet­verhältnis endet dann jeweils zum Ende des folgenden Quartals:

  • Haben Sie Ihre Kündigung z.B. bis zum 31. März – Ende des ersten Quartals – bei uns eingereicht, wird sie zum 30. Juni wirksam (Ende des zweiten Quartals).
  • Erfolgt Ihre Kündigung am 1. April – Beginn des zweiten Quartals –, endet das Miet­verhältnis zum 30. September (Ende des dritten Quartals).

Garage oder Stell­platz müssen Sie schriftlich kündigen; eine E-Mail reicht dafür nicht aus. Bitte achten Sie außerdem darauf, uns das Originaldokument zu übermitteln (keine Kopie)!

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