Sie können Ihre Wohnung jeweils bis zum dritten Werktag eines Monats mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Haben wir Ihre Kündigung zum Beispiel am 2. März erhalten, endet das Miet­verhältnis Ende Mai.

Eine Kündigung muss grund­sätzlich schriftlich erfolgen; eine E-Mail reicht dafür nicht aus. Bitte beachten Sie, dass alle Vertragsparteien auf Mieter­seite die Kündigung unter­schreiben müssen. Zudem ist gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Kündigung immer im Original mit der Original-Unterschrift übergeben werden muss. Eine digitale Unterschrift reicht ebenso wenig aus wie eine Kündigung in Kopie oder per Mail. Reichen Sie also unbedingt das Original­dokument in Papierform bei uns ein (keine Kopie)!

Sobald wir Ihre Kündigung erhalten haben, bestätigen wir Ihnen den Eingang und nennen Ihnen den Termin zur Wohnungs­vorabnahme.

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