Ein Wohn­berechtigungs­schein ist praktisch die Genehmigung, dass Sie in eine öffentlich geförderte Wohnung ziehen dürfen. Ob diese Genehmigung erteilt wird, hängt vom jeweiligen Einkommen und der Anzahl aller Haushalts­mitglieder ab. Für die Prüfung, ob Sie bzw. Ihr Haushalt für einen Wohn­berechtigungs­schein infrage kommen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag und Einkommens­nachweise vorlegen.

Achtung: Ein Wohn­berechtigungs­schein gilt nur in dem Bundes­land, in dem er ausgestellt wurde. In Nordrhein-Westfalen ist er jeweils ein Jahr lang gültig.

 

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