Bei Kleintierhaltung bitte beachten

Grundsätzlich gilt: Sogenannte Klein­tiere wie Hamster, Zier­fische, Wellen­sittiche oder Katzen dürfen bei Ihnen wohnen – dafür brauchen Sie von uns keine Zustimmung. Achten Sie aber bitte darauf, dass die Anzahl im üblichen Rahmen bleibt, Ihre Nachbarn nicht gestört werden und die Tiere keine Schäden verursachen. Nicht zuletzt sollten Sie sich erkundigen, ob Sie ausreichend Platz und die Möglich­keiten für eine artgerechte Haltung haben.

Antrag auf Hundehaltung

Möchten Sie sich einen Hund an­schaffen, benötigen Sie unsere Zustimmung. Nutzen Sie dafür einfach das Antrags­formular unter dem Info­text.
Wichtig zu wissen: Die GEWAG erteilt generell keine Genehmigung für sogenannte Listenhunde! Welche Hunde­rassen in Nordrhein-Westfalen davon betroffen sind, richtet sich nach § 3 und § 10 des Landeshundegesetzes.

 

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