Grundsätzlich gilt: Eine Untervermietung der gesamten Wohnung, die Sie bei der GEWAG gemietet haben, ist nicht möglich!

Auch einen Teil der von Ihnen gemieteten Wohnung dürfen Sie nur unter zwei Voraussetzungen untervermieten. Sie müssen ein berechtigtes Interesse daran nachweisen können und unsere Zustimmung eingeholt haben. Den entsprechenden Antrag finden Sie im Anschluss an den Informationstext. Zu den Informationen, die wir von Ihnen benötigen, gehören u.a.

  • der Grund für die geplante Untervermietung,
  • Name und Kontaktdaten des gewünschten Untermieters,
  • Angabe des Raumes bzw. der Räume, die Sie untervermieten möchten (mit Quadratmeterzahl),
  • Dauer und gewünschter Beginn des Untermietverhältnisses.

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