GEWAG Geschäftsbericht 2023

58 59 II. Gewinn- und Verlustrechnung In den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind folgende wesentliche periodenfremde bzw. außerge- wöhnliche Erträge und Aufwendungen enthalten: – Erträge aus Anlagenabgängen: 576 T€ Der Posten „Steuern vom Einkommen und vom Ertrag“ setzt sich wie folgt zusammen: – Auflösung von Steuerrückstellungen für Vorjahre: 49 T€ – Kapitalertragsteuer inklusive Solidaritätszuschlag: 6 T€ D Sonstige Angaben 1.  Zu den in der Bilanz nicht ausgewiesenen oder ver- merkten finanziellen Verpflichtungen, die nach § 285 Nr. 3a HGB für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bemerken wir: Ausgaben für Investitionen nach dem Bilanzstichtag von 22.985 T€ (fertiggestellte, in Durchführung befind- liche und geplante Bau- und Modernisierungsmaßnah- men), die in der Bilanz noch nicht berücksichtigt sind, werden durch noch nicht valutierte und noch aufzu- nehmende langfristige Darlehen und Zuschüsse von 15.219 T€ sowie vorhandene Liquiditätsreserven gedeckt. Wesentliche außerbilanzielle Geschäfte wurden nicht getätigt. 2. Die Gesellschaft besitzt keine Kapitalanteile im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB an anderen Unternehmen. 3. Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich be- schäftigten Arbeitnehmer betrug: Vollbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte Kaufmännische Mitarbeiter 23,75 7,50 Technische Mitarbeiter 12,75 1,25 36,50 8,75 Im Geschäftsjahr 2023 wurden durchschnittlich 2,50 Auszubildende beschäftigt. Ferner waren durch- schnittlich 6 geringfügig Beschäftigte bei der Gesell- schaft tätig. 4. Gesamtbezüge a) des Aufsichtsrates: 33.000,00 € b) frühere Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und ihre Hinterbliebenen: 170.660,00 € c) Zuständig für die Festlegung der Struktur und der Höhe der Vergütung des Vorstandes ist der Auf- sichtsrat. Die Vergütung des Vorstandes setzt sich für das Geschäftsjahr 2023 aus folgenden Komponenten zusammen: – Jahresgehalt, ausgezahlt in zwölf Monatsbeträgen – Nebenleistungen Die GEWAG stellt dem Vorstand als Nebenleistungen einen Dienstwagen zur Verfügung und unterhält eine Unfallversicherung sowie eine D & O-Versiche- rung. Ein Selbstbehalt von mindestens 10% des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalb- fachen der festen jährlichen Vergütung des Vorstan- des wurde im Sinne von § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG, wie vom VorstAG verlangt, im Hinblick auf die Haftung des Vorstandes vereinbart. Die Festvergütung für Herrn Gabrian belief sich im Geschäftsjahr 2023 auf 215.986,80 €, die Summe der Nebenleistungen auf 20.658,02 €. Eine Pensionszu- sage besteht nicht. 5. Pensionsverpflichtungen für frühere Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und ihre Hinterbliebenen: Für laufende Pensionen sind Rückstellungen mit 3.326.097,00 € gebildet. Anhang des Jahresabschlusses 2023

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