GEWAG Geschäftsbericht 2023
56 57 Anhang des Jahresabschlusses 2023 Andere Vorräte Die ausgewiesenen Brennstoffvorräte sind mit den Anschaffungskosten nach dem FiFo-Verfahren bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen sind grundsätzlich zu Nominalwerten angesetzt. Ausfallrisiken wurde durch Abschreibungen Rechnung getragen. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Die liquiden Mittel sind zu Nennwerten angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausga- ben ausgewiesen, die Aufwand nach dem Bilanzstichtag darstellen. Gezeichnetes Kapital Der am 31. Dezember 2023 im Handelsregister einge- tragene Betrag des gezeichneten Kapitals beträgt 3.525.000,00 €. Rückstellungen Sie wurden entsprechend § 249 Abs. 1 HGB für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Bei der Rückstellungsbewer- tung werden zukünftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungs- betrages angesetzt. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Die Pensionen wurden aufgrund eines versicherungsma- thematischen Gutachtens auf Basis der „Projected-Unit- Credit-Methode“ mit dem Barwert unter Zugrundelegung eines durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergan- genen 10 Geschäftsjahren von 1,82% p. a. (Vorjahr: 1,78% p. a.) unter Berücksichtigung individueller Restlaufzeiten nach den „Richttafeln 2018 G“ von Klaus Heubeck bewer- tet. Die Rentendynamik wurde mit 2,5% p.a. berücksichtigt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rück- stellungen nach Maßgabe des entsprechenden durch- schnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen 10 Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen 7 Geschäftsjahren beträgt 31.661,00 € (Vorjahr: 147.530,00 €). Verbindlichkeiten Sie sind einschließlich der geflossenen Aufwendungs- darlehen zum Erfüllungsbetrag passiviert. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden im Wesentlichen Tilgungsnachlässe der NRW.BANK abgegrenzt und über die Dauer der Miet- und Bele- gungsbindung ratierlich erfolgswirksam aufgelöst. Latente Steuern In der folgenden Tabelle sind diejenigen Bilanzposten aufgeführt, bei denen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen Unterschiede bestehen. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines kombinierten Ertragsteuersatzes der Gesellschaft von unverändert 32,98%. Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritäts- zuschlag und Gewerbesteuer: Aus den Differenzen ergeben sich aktive Überhänge. Aufgrund der Inanspruchnahme des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB werden aktive latente Steuern nicht angesetzt. Bilanzposten Aktive Differenzen Passive Differenzen Grundstücke mit Wohnbauten X Grundstücke mit Geschäfts- und anderen Bauten X Grundstücke ohne Bauten X Rückstellungen für Pensionen X
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