GEWAG Geschäftsbericht 2023

GEWAG Geschäftsbericht 2023 Anhang des Jahresabschlusses 2023 A Allgemeine Angaben Die Gesellschaft firmiert unter dem Namen GEWAG Wohnungsaktiengesellschaft Remscheid. Sie hat ihren Sitz in Remscheid und ist eingetragen in das Handels- register beim Amtsgericht Wuppertal (HRB Nr. 10993). Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der Vorschriften des Aktiengesetzes. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlust- rechnung richtet sich nach der Verordnung über Form- blätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen in der jeweils gültigen Fassung. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamt- kostenverfahren gewählt. B Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden unverändert folgende Bilanzie- rungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Immaterielle Vermögensgegenstände Die Bewertung der entgeltlich erworbenen Lizenzen und EDV-Anwenderprogramme erfolgt zu Anschaffungskos- ten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibung ent- sprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren. Abschreibungen auf Zugänge erfolgen zeitanteilig. Sachanlagen Das Sachanlagevermögen ist zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger sowie gege- benenfalls erforderlicher außerplanmäßiger Abschrei- bungen bewertet. Für die Sachanlagenzugänge sind als Anschaffungs- oder Herstellungskosten die Fremdkosten angesetzt. Zusätz- lich sind Kosten für technische und kaufmännische Eigen- leistungen (eigene Architekten- und Verwaltungsleistun- gen) erfasst. Die Eigenleistungen sind zu Vollkosten bewertet. Fremdkapitalzinsen während der Bauzeit werden nicht aktiviert. Die planmäßigen Abschreibungen auf Wohngebäude und Garagenanlagen werden auf der Grundlage einer Gesamtnutzungsdauer von 50 bis 57 Jahren linear ermittelt. Geschäftsbauten, Kindertagesstätten und in den Jahren 1995 bis 1998 erworbene Wohnanlagen (Baujahre 1898 bis 1930) werden auf der Grundlage einer Gesamtnutzungsdauer von 30 bis 40 Jahren linear abgeschrieben. Für das im Jahr 2004 bezogene Dienst- leistungszentrum und das im Jahr 2014 bezogene interkul- turelle und interreligiöse Zentrum „Neue Mitte Honsberg“ wird eine Gesamtnutzungsdauer von 50 Jahren ange- nommen. Während der Gesamtnutzungsdauer aktivierte Kosten für Umbauten mit umfassender Modernisierung werden, soweit die buchmäßige Restnutzungsdauer den tatsächlichen Verhältnissen nach Modernisierung nicht mehr entspricht, über eine neu festgesetzte Restnut- zungsdauer von 25 Jahren (bis 1997) und seit 1998 über eine neu festgesetzte Restnutzungsdauer von 50 Jahren abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr erfolgen zeitanteilig. Technische Anlagen und Maschinen sowie andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung werden linear nach Maßgabe der in den steuerlichen AfA-Tabel- len veröffentlichten Nutzungsdauer von 3 bis 20 Jahren abgeschrieben. Abschreibungen auf Zugänge erfolgen zeitanteilig. Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis netto 250,00 € werden im Zugangsjahr in voller Höhe als Aufwand verrechnet. Im Berichtsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibun- gen auf nicht mehr verwertbare Betriebs- und Geschäfts- ausstattungen in Höhe von 2.717,00 € (Vorjahr: 0,00 €) vorgenommen. Bei denjenigen Vermögensgegenständen, bei denen in der Vergangenheit eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen worden ist, bestand im Geschäftsjahr 2023 kein Wertaufholungsgebot. Finanzanlagen Die Finanzanlagen sind in voller Höhe abgeschrieben. Unfertige Leistungen Die noch nicht abgerechneten umlagefähigen Betriebs- kosten sind abzüglich der auf Leerstände entfallenden Anteile angesetzt.

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